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Berufsverband

BAH LogoEin wichtiger Bereich der Verbandsarbeit ist die Mitwirkung bei Vertragsregelungen mit den Bundesverbänden der Kranken- und Pflegekassen. Bei allen regionalen Unterschieden und Eigenständigkeiten der B.A.H.- Landesverbände sollen doch grundsätzliche Regelungen im Bereich Häusliche Krankenpflege und Pflege bundeseinheitlich gestaltet werden. Das gilt zum Beispiel für die Leistungsinhalte, die Leistungsdurchführung und die Qualitätssicherung. Für die Verhandlungsgespräche auf Bundesebene hat die B.A.H. das Mandat der Mitglieder der Landesverbände.

Zu den weiteren Aufgaben gehört die Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesministerien bei der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen mit Pflegeleistungen. Mit Einführung des Pflegeversichungsgesetzes wurden erstmals verbindliche einheitliche Grundsätze und Maßstäbe für die Qualität und die Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege festgelegt.

Für den Bereich der Häuslichen Krankenpflege werden diese Qualitätsgrundsätze in entsprechend abgewandelter Form mit den Bundesrahmenempfehlungen nach? 132 a SGB V ebenfalls vereinbart werden. Die Festlegung von Pflegequalitätsstandards, die Beratung der Mitgliedspflegedienste hierüber und die Überwachung Ihrer Einhaltung ist seit der Gründung der B.A.H. ein wichtiges Verbandsziel, welches insbesondere in den letzten Jahren noch an Aktualität gewonnen hat. Zur Erfüllung dieser Aufgabe werden die eigenen Qualitätsstandards ständig weiterentwickelt und die Beratungs- und Fortbildungsangebote für Mitgliedspflegedienste erweitert.

Zur Demonstration der B.A.H. – Mitgliedschaft nach außen wird jedem Pflegedienst eine vom Vorstand unterzeichnete Mitgliedschafts – Urkunde ausgehändigt, mit welcher die Erfüllung der B.A.H.-Qualitätsrichtlinien dokumentiert wird. Ein weiteres wichtiges Anliegen der B.A.H. ist die Förderung eines fairen Wettbewerbes aller Pflegeleistungsanbieter und die Streichung wettbewerbsverzerrender Subventionen. Das gilt auch für den „Wettbewerb“ zwischen ambulanten und stationären Leistungsanbietern. Hier gilt es, dem Motto „ambulant vor stationär“ zum Durchbruch zu verhelfen und alle Möglichkeiten ambulanter Pflege, Rehabilitation und zum Beispiel ambulanter Operationen und Nachsorgemaßnahmen konsequent zu nutzen.

Nicht zuletzt ist die B.A.H. an einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen beteiligten Partnern besonders interessiert.

B.A.H.-Bundesarbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege e.V.
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